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Rezeptfälscher | Patientendaten

SCHWEIGEPFLICHT FÜR APOTHEKER

Der Schutz von Patientendaten ist ein hohes Gut – so hoch, dass Apotheker einen mutmaßlichen Rezeptfälscher nicht melden dürfen. Die im Strafgesetzbuch verankerte Schweigepflicht verbietet es.

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 Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Apotheke adhoc

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