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Fälschungsschutz | Medikamente

ÜBERGANGSFRIST ENDET IN DREI JAHREN

Ab dem 9. Februar 2019 dürfen nur noch verschreibungspflichtige Medikamente mit Sicherheitsmerkmal und Seriennummer in Verkehr gebracht werden.

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Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pharmazeutische Zeitung

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