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EU | Niederlassungsfreiheit | Bundes-Apothekerordnung (BApO)

AUSLÄNDER DÜRFEN APOTHEKEN GRÜNDEN

EU-Kommission entscheidet: Künftig können auch ausländische Apotheker eine Apotheke in Deutschland gründen. Voraussetzung: Sie müssen hierzulande drei Jahre lang ununterbrochen in ihrem Beruf gearbeitet haben.

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Den vollständigen Artikel finden Sie hier:  Apotheke adhoc

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