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ABDA | Arzneimittelverschreibungsverordnung

APOTHEKER SOLLEN REZEPTE ÄNDERN

Geht es nach dem Willen der ABDA, sollen Apotheker künftig die fehlenden Angaben zur Identität des Arztes auch ohne Rücksprache ergänzen dürfen.

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Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Apotheke adhoc 

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