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Berufspolitik: Nachgefragt 12/13

ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG/SOZIALE NETZWERKE

Was ist eine Änderungskündigung? Was bringen soziale Netzwerke für den Job?

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Wir haben Minou Hansen und Bettina Schwarz (BVpta) für Sie gefragt. Die Berufsvertretungen beraten und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich unter www.adexa-online.de  und www.bvpta.de

Minou Hansen, ADEXA Rechtsanwältin

Welche Konsequenzen hat eine Änderungskündigung?
Wenn ein Arbeitgeber mit bestimmten Teilen des Arbeitsvertrags nicht mehr einverstanden ist, wird er zunächst im Gespräch versuchen, sich mit den Angestellten über Passagen zu einigen, die er gerne ändern möchte. Das kann zum Beispiel die wöchentliche Arbeitszeit, das Gehalt oder auch die Lage der Arbeitszeit sein. Falls sich Mitarbeiter hierauf nicht einlassen können oder wollen, bleibt dem Arbeitgeber nur eine Änderungskündigung, also eine Kündigung des Arbeitsvertrags verbunden mit dem Angebot, es zu geänderten Konditionen fort-zusetzen.

Dabei muss der Apothekenleiter sich an die Kündigungsfristen halten. Tarifliche Grundkündigungsfrist ist ein Monat zum Monatsende, was sich bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängert. Wer dagegen vorgehen möchte, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Oder man kann die Änderungsangebote unter Vorbehalt annehmen und die Kündigung gerichtlich überprüfen lassen. In einem Kleinbetrieb, in dem das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, sollte man besser einen tragfähigen Kompromiss aushandeln, als es auf eine Kündigung ankommen zu lassen.

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Umschau Zeitschriftenverlag,
DIE PTA IN DER APOTHEKE,
Petra Peterle,
Marktplatz 13,
65183 Wiesbaden,
oder per E-Mail an p.peterle@uzv.de

Bettina Schwarz, BVpta Geschäftsführerin

Wie kann man soziale Netzwerke beruflich nutzen?
Grundsätzlich dienen soziale Netzwerke dem Austausch von verschiedensten Informationen – also auch berufsbezogenen. Man kann sich automatisch mit relevanten Informationen versorgen lassen oder aktiv danach fragen. Wer eine fachliche Frage online im geeigneten Netzwerk stellt, kann meist in kurzer Zeit auf weitaus mehr Antworten zugreifen als im „Offline“-Bekanntenkreis. Aber Vorsicht: Die Qualität der Antworten ist teilweise fraglich und deren Beurteilung oftmals schwierig, da zu wenige Informationen über die Herkunft vorliegen.

Einen weiteren Aspekt stellt die individuelle berufliche Situation dar. Insbesondere PTA, die selbstständig, beispielsweise als Referentin tätig sind, können von online geknüpften Kontakten immens profitieren. Hier können Accounts in sozialen Netzwerken sozusagen als Visitenkarte betrachtet werden. Sie bieten eine Möglichkeit, von potenziellen Auftraggebern gefunden zu werden. Entscheidend sind dabei die Wahl des Netzwerks und die notwendige öffentliche Zugänglichkeit. Strikte Fokussierung auf berufliche Inhalte und Ausschluss von Privatem ist dann natürlich oberstes Gebot.

Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 12/13 auf Seite 67.

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