Haus- und Reiseapotheke
E-Learning-Fortbildung

Planung ist alles

Überraschend Durchfall, Kopfschmerzen in der Nacht, Erkältung am Wochenende oder ein Schnitt in den Finger – ob zu Hause oder auf Reisen für solch alltägliche „Notfälle“ findet sich in einer gut bestückten Haus- oder Reiseapotheke immer das Richtige.

16 Minuten

Veröffentlichung der Teilnahmebescheinigung:
07. Dezember 2020

Druckausgleich? Viele Flugpassagiere, alt wie jung, klagen während des Fluges über einen unangenehmen „Druck auf den Ohren“. Grund hierfür: Der Druckausgleich funktioniert nicht. Eigentlich wird der Druck im luftgefüllten Mittelohr dem äußeren Luftdruck angeglichen. Dieser Druckausgleich erfolgt über die Eustachische Röhre, einer Verbindung von Mittelohr zum Nasen-Rachen-Raum. Während des Startvorganges sowie bei der Ladung ändert sich der Umgebungsdruck im Flugzeug. Dieser Druckausgleich kann durch herzhaftes Gähnen, Kauen von Kaugummi oder Gummibärchen unterstützt werden.

Das Öffnen der Eustachischen Röhre wird auch durch Schlucken mit zugehaltener Nase bei geschlossenen Mund erreicht. Bei verschnupften oder erkälteten Personen ist der Druckausgleich extrem erschwert und es kann zur Ausbildung eines sogenannten Barotraumas führen, wobei Symptome wie Kopfschmerzen, Hörminderung und Schwindelanfälle auftreten können. Daher ist es ein guter Rat für alle Betroffenen, insbesondere für verschnupfte und erkältete Personen, schon vor dem Start und vor der Landung abschwellenden Nasensprays anzuwenden.

Handgepäck? Sicherheit steht bei Flugreisen an oberster Stelle. Zu beachten gilt, dass nur Medikamente für den Eigengebrauch und für einen Zeitraum von 30 Tagen mitgeführt werden dürfen. Seit Ende 2006 gelten beim Check-in am Flughafen von Seiten der Europäischen Union neue Sicherheitsvorschriften. Das betrifft auch das Mitführen von Medikamenten und Flüssigkeiten sowie anderer Gegenstände wie zum Beispiel Gehstöcken im Handgepäck. Prinzipiell sind Medikamente in fester Form, wie Tabletten, Kapseln oder Zäpfchen im Handgepäck ohne Einschränkungen erlaubt. Ausnahmen stellen hier flüssige Medikamente oder Babynahrung dar, die auf dem Flug benötigt werden.

Seit 31. Januar 2014 stehen diese unter besonderer Kontrolle der Bundespolizei und müssen bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden. Sie sind jedoch nicht, wie andere Flüssigkeiten zusammen in einem verschließbaren, transparenten Beutel mit einem Fassungsvermögen von einem Liter zu transportieren. Wichtig ist hier, dass die Mitnahme und der Bedarf mittels ärztlicher Bescheinigung, beispielsweise mit einem englischsprachigen Attest, glaubhaft nachgewiesen werden muss. Dies gilt ebenso bei der Mitnahme von Spritzen und Nadeln von Diabetikern oder für Asthmasprays. Darüber hinaus ist es empfehlenswert die Arzneimittelpackungen mit dem Namen des Patienten und der individuellen Dosierungsangabe zu beschriften.

Müssen Medikamente auch während des Fluges gekühlt zwischen 2° und 8° Celsius transportiert werden, bedarf es einer ärztlichen Bestätigung, dass die Kühlung unbedingt notwendig ist. Ein entsprechendes Formular findet sich auf den Internetseiten des ADAC unter „Formular Medikamentenmitnahme“. Diese mehrsprachige Bescheinigung gilt als Medikamentennachweis für den Zoll oder die Sicherheitskontrolle am Flughafen. Es gibt nämlich auch Länder mit sehr strikten Einfuhrbedingungen für bestimmte Medikamente. Also Achtung bei der Mitnahme von Beruhigungs- und Schlafmitteln, vielen Stoffen aus der Gruppe der Psychopharmaka wie Antidepressiva, Anxiolytika, Psychostimulanzien wie beispielsweise Pseudoephedrin, das auch in Erkältungspräparaten enthalten sein kann.

Wichtig ist im Voraus zu klären, welche speziellen Anforderungen die Fluggesellschaften, die Transitländer oder das Zielland stellen. Die Bescheinigungen müssen teilweise bei der Einreise ins Urlaubsland in englischer Sprache oder sogar in der Landessprache vorgelegt werden. Hierzu zählen unter anderem USA, Singapur, Saudi-Arabien oder China. Die Botschaften der entsprechenden Länder erteilen Auskunft zu Einfuhrbestimmungen und Höchstmengen bestimmter Substanzen.

Reiseimpfung? Das Reisen mit dem Flugzeug ermöglicht das Überwinden großer Distanzen, sodass ferne Länder quasi „näher“ rücken und die Welt kleiner erscheint. Mit zunehmender Reiselust in den letzten Jahren, stieg auch die Bedeutung des adäquaten Impfschutzes der Reisenden. Man kann auf Reisen mit diversen Krankheitserregern in Kontakt kommen, schwer erkranken oder die Erreger über die ganze Welt verteilen, wie wir es aktuell an der weltweiten Corona-Pandemie spüren. Deshalb gibt die STIKO (Ständige Impfkommission) konkrete Reiseimpfempfehlungen, zu denen Impfungen gegen Cholera, FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalopathie), Gelbfieber, Hepatitis A und B, Influenza, Japanische Enzephalitis, Meningokokken der Serogruppen ACWY, Poliomyelitis, Tollwut und Typhus gehören.

Bei Tropenreisen mit Kindern ist absolut wichtig, dass diese gemäß der empfohlenen Standardimpfungen nach STIKO vollständig geimpft sind. Vor allem die Masern-Impfung, die meist in Form einer Dreifach-Impfung in Kombination von Masern-Mumps-Röteln verabreicht wird, muss vollständig sein. Vor allem Masern-Infektionen kommen in den Tropen sehr häufig vor und können bei nicht ausreichendem Impfschutz zu schweren Krankheitsverläufen führen. Ebenso sollte auf eine rechtzeitige Auffrischung der Impfungen gegen Tetanus, Kinderlähmung, Diphtherie und Keuchhusten geachtet werden. Bei manchen Impfungen müssen die Alterseinschränkungen beachtet werden, da diese Impfungen erst ab einem bestimmten Lebensalter verabreicht werden dürfen.

So kann schon direkt nach der Geburt gegen Tollwut, im Alter von zwei Monaten gegen die Japanische Enzephalitis, ab sechs Monaten gegen Influenza, ab neun Monaten gegen Gelbfieber geimpft werden. Im Alter von zwölf Monaten sind Impfungen gegen Hepatitis A, Masern, Mumps, Röteln (erneute Auffrischung) und die orale Typhus-Prophylaxe möglich. Ab einem Jahr stehen der FSME-Kinderimpfstoff und der Impfstoff gegen die Meningokokken-Meningitis zur Verfügung. Die Impfung gegen Cholera und die parenterale Typhus-Injektion ist erst ab zwei Jahren möglich.

Reisethrombose? Langes Sitzen bei Auto-, Busfahrten oder während eines Langstreckenfluges erhöht, besonders bei Risikopatienten, das Thrombose-Risiko. Das starre Sitzen mit angewinkelten Beinen schränkt die Blutzirkulation ein, was eine Thrombose begünstigt. Besonders ältere oder adipöse Personen, solche, die bereits an einer Thrombose erkrankt waren, Krampfadern oder andere Venenleiden haben oder schwanger sind, gehören zur Risikogruppe. Vor Reiseantritt sollte ärztlich abgeklärt werden, ob eine Thromboseprophylaxe durchgeführt werden muss oder nicht. Möglich ist der Einsatz von Kompressionstrümpfen.

Durch die Kompression entstehen deutlich weniger Wassereinlagerungen, die Blutzirkulation aus den Beinen wird aufrechterhalten und der Blutstrom zum Herzen verbessert. Unterstützend wirken hier eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, leichte Beinübungen im Sitzen sowie kleine Bewegungseinheiten durch häufigeres Aufstehen. Nach ärztlicher Verordnung kann auch eine Heparinisierung des Blutes durch subkutane Applikation von niedermolekularem Heparin, bei Patienten mit hohem Thromboserisiko, in Betracht gezogen werden. Die Empfehlung 100 Milligramm Acetylsalicylsäure täglich einzunehmen ist nicht mehr in der aktuellen Leitlinie zur Thromboseprophylaxe enthalten.

Die Reiseapotheke

Sie wird den Mitreisenden, deren Lebensalter, dem gewählten Reiseziel und der Reiseart angepasst. Grundsätzlich sollten Arzneimittel mit ausreichend langem Verfallsdatum und vorzugsweise ungeöffnete Arzneimittel eingepackt werden. Eine jährliche Überprüfung der Haltbarkeit wird empfohlen. Übrigens gehört dies zu den typischen Serviceleistungen einer Apotheke vor Ort.


Schwangerschaft?
Verläuft eine Schwangerschaft ohne Komplikationen oder bestehen keine Hinweise für Frühgeburt oder Abort, steht einer Flugreise bis zum siebten Schwangerschaftsmonat nichts im Wege. Zu beachten gilt, dass die Schwangere den Sicherheitsgurt während des Fluges tief unter dem Bauch verlaufen lässt. Danach, also ab dem achten Schwangerschaftsmonat, muss vor Antritt einer Flugreise ein fachärztliches Attest vorgelegt werden, dass mit einer vorzeitigen Entbindung nicht zu rechnen ist. Ab dem neunten Schwangerschaftsmonat dürfen Schwangere nicht mehr fliegen.


Bärbel Meißner, Apothekerin

Die Autorin versichert, dass keine Interessenkonflikte im Sinne von finanziellen oder persönlichen Beziehungen zu Dritten bestehen, die von den Inhalten dieser Fortbildung positiv oder negativ betroffen sein könnten.

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