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Überraschend Durchfall, Kopfschmerzen in der Nacht, Erkältung am Wochenende oder ein Schnitt in den Finger – ob zu Hause oder auf Reisen für solch alltägliche „Notfälle“ findet sich in einer gut bestückten Haus- oder Reiseapotheke immer das Richtige.

16 Minuten

Veröffentlichung der Teilnahmebescheinigung:
07. Dezember 2020

Betäubungsmitteln auf Reisen Je nach Reiseziel müssen bei Betäubungsmitteln (Btm) unterschiedliche Regelungen beachtet werden. Die entsprechenden Vorschriften über den Verkehr mit Betäubungsmitteln finden sich im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) und gelten ausnahmslos auch auf Auslandsreisen. Prinzipiell werden Reisen innerhalb des Schengenraumes von denen außerhalb unterschieden. Schengen-Staaten sind zurzeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Von Bürgern aus den Staaten des Schengener Abkommens dürfen ärztlich verordnete Btm ausschließlich zum eigenen Bedarf, in angemessener Menge für eine Reisedauer von 30 Tagen mitgeführt werden. Vor Reiseantritt muss eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt ausgestellt und durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden. Die Bescheinigung ist für maximal 30 Tage gültig. Für jedes Btm muss eine gesonderte Bescheinigung ausgestellt und mitgeführt werden. Das entsprechende Formular findet sich auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Außerhalb des Schengenraumes gibt es leider für Reisende keine einheitlichen Regelungen. Hier müssen die jeweiligen Bestimmungen der Ziel- und Transitländer vor Reiseantritt bei den diplomatischen Vertretungen erfragt werden. Mitzuführen ist auf jeden Fall eine mehrsprachige Bescheinigung, die vom verschreibenden Arzt ausgestellt werden muss. Hier sollten alle Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, die einzelnen Wirkstoffbezeichnungen sowie die Dauer der Reise aufgeführt sein. Auch diese Bescheinigung muss von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden. Das BfArM stellt eine mögliche Variante dieser Bescheinigung im Internet zum Download zur Verfügung.

Transport auf Reisen Qualität und Wirksamkeit der Medikamente müssen auch während des Transports und der gesamten Reise erhalten bleiben. Deshalb ist es wichtig, dass sie auch unterwegs vor direkter Sonneneinstrahlung und stark schwankenden Temperaturen geschützt werden. Bei Tabletten ist das am einfachsten. Sie sind in der Regel wenig temperaturempfindlich und können meist bei einer Zimmertemperatur, die zwischen 15° und 25° Celsius liegt, gelagert werden. Selbst wenn die Temperatur kurz geringfügig über- oder unterschritten wird, ist das unproblematisch. Empfindlicher sind jedoch flüssige Zubereitungen, zum Beispiel Husten- oder Fiebersaft. Sie sollten nur in kleinen Mengen mitgeführt werden.

Dies gilt auch für halbfeste Zubereitungen wie Cremes, Gele und Salben. Besonders empfindlich sind Suppositorien (Zäpfchen) oder Ovula, deshalb Achtung bei deren Mitnahme. Hier kommt es bei größerer Erwärmung zum teilweisen oder kompletten Schmelzen der Zubereitung in der Primärverpackung. Beim erneuten Erstarren ist eine gleichmäßige Wirkstoffverteilung in der Grundmasse nicht mehr gegeben und damit die Qualität stark eingeschränkt. Falls weder auf dem Transport noch im Zielland eine Lagerung unter 25 °Celsius garantiert werden kann, sollte auf die Mitnahme dieser Darreichungsformen verzichtet und durch andere ersetzt werden.

Bei Medikamente, die gekühlt zwischen 2° und 8° Celsius gelagert werden müssen, muss der Transport in speziellen Kühltaschen erfolgen. Ein bruchsicherer Transport gelingt am besten in den Originalverpackungen. Hier werden nicht nur die Primärpackungen vor Licht geschützt, auch die entsprechenden Packungsbeilagen sind direkt griffbereit. Zusätzlich können die Umverpackungen noch durch Einwickeln zum Beispiel mit einer Luftpolsterfolie vor Druck und Stößen abgesichert werden. Möglich ist es auch eine gepolsterte Tasche, eine Kühltasche oder einen kleinen separaten Koffer zu verwenden.

Zeitverschiebung – auch für Medikamente? Auch die regelmäßigen Medikamenteneinnahmen sind bei Zeitverschiebungen während der Reise anzupassen, denn oftmals werden während einer Urlaubsreise mehrere Zeitzonen durchquert. Wenn die Tageszeit zwischen Abflug- und Ankunftsort stark differiert, verändern sich neben Wach- und Schlafphasen, die Zeiten der Nahrungsaufnahme und somit der gesamte Biorhythmus. Diese Anpassung gelingt leichter bei Zeitverschiebung in Ost-West-Richtung, da sich hier gefühlt der eigentliche Abflugtag nur „verlängert“. Bei Reisen in West-Ost-Richtung „verkürzt“ sich der Tag und die Akklimatisierung dauert oft mehrere Tage.

Manche Arzneimittel können mit einer geringen zeitlichen Abweichung eingenommen werden, andere wiederum tolerieren dies nicht. Insulin gehört eher zu den unproblematischen Arzneistoffen. Insulinpflichtige Diabetiker verabreichen ihre angepassten Insulin-Dosen, wie immer, gekoppelt zu den Mahlzeiten. Empfohlen wird, während des langen Fluges öfter eine Kontrolle des Blut-Zucker-Spiegels zu machen. Lediglich die Dosis der Langzeit-Insuline sollte entsprechend der Zeitverschiebung angepasst werden. Bei Medikamenten, deren Wirkstoffspiegel konstant gehalten werden müssen, eignet es sich eine Art „Medikamenten-Uhr“ mitzunehmen, die ähnlich wie ein Wecker gezielt an die Einnahme vor Ort erinnert.

Solche Wirkstoffe sind beispielsweise Antibiotika, die innerhalb ihres Therapieschemas beispielsweise alle zwölf Stunden einzunehmen sind. Auch bei der Verhütung mit oralen Kontrazeptiva kommt es auf konstante Wirkspiegel an. So muss beispielsweise die Einnahme der Antibabypille unbedingt zeitlich angepasst werden, damit die Sicherheit der Verhütungsmethode noch gewährleistet ist. Es gilt folgende Empfehlung: Wenn es zu Zeitverschiebungen um mehr als neun Stunden kommt, eine zusätzliche Einnahme, also quasi „zwischendurch“ nach zwölf Stunden, und dann zur gewohnten Zeit vor Ort eine weitere Pilleneinnahme.

Die darauffolgenden Tage wird die Einnahme wie gewohnt im 24-Stunden-Rhythmus, fortgesetzt. Bei der Verhütung mit einer sogenannten Minipille ist es ganz wichtig dieses Procedere nicht erst nach zwölf, sondern bereits nach drei Stunden durchzuführen. Zu beachten ist auch, dass während der gesamten Reise alle wichtigen Medikamente, wie beispielsweise Schilddrüsen-Hormone, Medikamente gegen zu hohen Blutdruck oder Antikoagulanzien nicht einfach abgesetzt oder ungenau dosiert werden. Einfacher wird es für die Reisenden, wenn sie sich für die Dauer der Fernreise einen genauen Einnahmeplan von ihrem behandelnden Arzt erstellen lassen.

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