Umgang mit Medizinprodukten
PKA-Fortbildung

Medizinprodukte auf Rezept

Medizinprodukte machen neben den Arzneimitteln einen Großteil der Waren aus, um die Sie sich als PKA jeden Tag in Ihrer Apotheke kümmern. Aber was sind eigentlich Medizinprodukte und was muss man beim Umgang mit ihnen beachten?

6 Minuten

Veröffentlichung der Teilnahmebescheinigung:
01. März 2023

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Wer seine Ausbildung schon vor längerer Zeit beendet hat, der hat damals den Ausdruck Medizinprodukt noch nicht kennengelernt, denn es gibt ihn offiziell erst seit 1995. Die damit gemeinten Warengruppen gab es aber dennoch, ohne einen gemeinsamen Sammelbegriff, unter anderem unter der Bezeichnung Krankenpflegeartikel.

Was man genau unter Medizinprodukten versteht, lässt sich auf der Homepage des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachlesen: Es sind Waren, die eine medizinische Zweckbestimmung haben, aber im Gegensatz zu Arzneimitteln vor allem physikalisch wirken.

Lernziele
Lernen Sie in dieser von der Bundesapothekerkammer akkreditierten Fortbildung unter anderem,
+ welche Bedeutung das CE-Kennzeichen hat,
+ wie sich Hilfsmittel unterteilen lassen und wann das wichtig ist,
+ was Sie bei einer Verordnung von Hilfsmitteln auf Kassenrezept beachten müssen,
+ wie Verbandstoffe, Blut- und Harnteststreifen zu taxieren sind,
+ und was aktive und passive Medizinprodukte sind.

Im Apothekenalltag können Sie Medizinprodukte ganz einfach am CE-Kennzeichen erkennen. Dies ist die Abkürzung für „Conformité Européenne“, ein Ausdruck in französischer Sprache für geprüfte Qualität nach den Regeln der Europäischen Union.

Das heißt aber nicht, dass das CE-Kennzeichen überall nur für Medizinprodukte angewendet wird. Auch in anderen Branchen, wie zum Beispiel bei Spielwaren oder in der Elektroindustrie steht es für ein bestimmtes Qualitätsniveau aus der Europäischen Union. 

Was müssen Sie beim Umgang mit Medizinprodukten beachten?

Das kommt ganz darauf an, um welche Art von Medizinprodukt es sich bei Ihrer Ware genau handelt. Deshalb ist es sinnvoll, diese Warengruppe weiter nach bestimmten Kriterien zu unterteilen.

Geht es um die Abrechnungsmodalitäten auf Kassenrezept, müssen Sie zwischen

  • Hilfsmitteln wie Inkontinenzware, Blutdruckmessgeräten, Kathetern,
  • Verbandstoffen,
  • Blut- und Harnteststreifen sowie
  • Arzneimittelähnlichen Medizinprodukten unterscheiden.

Hilfsmittel auf Kassenrezept

Liegt Ihnen ein Rezept mit einem Hilfsmittel vor, so ist der Umgang damit wesentlich aufwendiger als mit einem solchen mit einem Arzneimittel. Vor der Abgabe von Inkontinenzpräparaten müssen Sie beispielsweise zunächst prüfen, ob die entsprechende Krankenkasse überhaupt einen gültigen Liefervertrag mit öffentlichen Apotheken hat. Bei einigen großen Krankenkassen ist dies aber nicht der Fall, sodass Sie Ihre Kunden an deren Krankenkasse verweisen müssen. 

Lieferverträge, Kostenvoranschläge und Dokumentation

Mit vielen weiteren Krankenkassen muss Ihre Apotheke einen eigenen gültigen Vertrag zur Abgabe von Hilfsmitteln abgeschlossen haben, damit Sie diese beliefern können. Auch wenn dies dann der Fall ist, müssen Sie zusätzlich herausfinden, ob es im konkreten Fall notwendig ist, vor der Belieferung einen Kostenvoranschlag an die Krankenkasse zu schicken.
Ab wieviel Euro dies der Fall ist, variiert von Kasse zu Kasse. Mal handelt es sich um den Betrag ohne Mehrwertsteuer, mal ist diese schon mit einberechnet. Erst wenn der Kostenvoranschlag bewilligt ist, können Sie sicher sein, dass die Kosten für das entsprechende Hilfsmittel auch übernommen werden.

Auch wenn der Bestellung nichts mehr im Wege steht, sind beim Rezept noch folgende Extras im Vergleich zu Arzneimitteln zu beachten:

  • Ist die Diagnose angegeben?
  • Ist bei Hilfsmitteln zum Verbrauch, wie zum Beispiel Kathetern, der Verwendungszeitraum vermerkt?
  • Ist auf dem Formular die 7 für Hilfsmittel im Statusfeld angekreuzt?
  • Stehen noch weitere Posten auf dem Rezept (das Rezept darf neben den Hilfsmitteln keine Arznei- oder Verbandmittel umfassen)? 

Immerhin dürfen Sie die fehlenden Angaben in der Apotheke ergänzen. In den entsprechenden Gesetzestexten nennt sich dies merkwürdigerweise das „Heilen“ eines Rezeptes.

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