Apothekenmarketing
PKA-Fortbildung

Das Schaufenster

Über das Schaufenster können Sie Ihren Betrieb vorstellen, Dienstleistungen präsentieren oder Selbstmedikationsempfehlungen während der Heuschnupfensaison. Aber auch das Apothekenjubiläum oder die Impfkampagne sprechen gut präsentiert Kunden an.

6 Minuten

Veröffentlichung der Teilnahmebescheinigung:
01. Mai 2021

6 Minuten

Die Kosten Für die Gestaltung der Werbeelemente im Schaufenster fallen Kosten an. Deshalb sollte bei der Jahresplanung der Apotheke nicht nur an saisonale Einkäufe und Aktionen gedacht werden, sondern im Haushaltsplan auch ein ausreichendes Budget für die Schaufenstergestaltung berücksichtigt werden. Um das Budget abzuschätzen, müssen Sie die Anzahl der Schaufenster berücksichtigen, die Frequenz der Neudekoration, was an Dekorationsmitteln beschafft werden muss und ob die Pharma- oder Kosmetikhersteller Werbemittel zur Verfügung stellen.

Fragen Sie bei den Herstellern auf den Fall nach Dummies, da Sie wegen möglicher Qualitätsminderung durch Sonneneinstrahlung keinesfalls Schaufensterware nach der Aktion verkaufen dürfen. Bei Dekorationsmitteln wird zwischen Verbrauchsmaterial und mehrfach einsetzbaren Materialien unterschieden. Wenn Sie regelmäßig mit Plakaten oder auch mal mit bedruckten T-Shirts arbeiten möchten, sollten Sie Angebote von Copyshops prüfen. Einige Copyshops bieten auch selbstklebende Folien an, die als Dekorationselemente direkt auf die Scheiben aufgeklebt werden.

Dabei gibt es Folien, die von außen und Folien, die von innen aufgeklebt werden können. Folien, die innen aufgebracht werden, haben den Vorteil, dass sie nicht durch weniger freundliche Mitmenschen zum Beispiel in der Nacht beschädigt werden können. Das Ablösen der Folien kann vor allem bei längerem Verbleib auf den Scheiben zu Problemen führen. Manchmal hilft Föhnen, weil dadurch die Klebstoffe elastischer werden.

Übrigens: Eine alte Waschschüssel und ein Spiegel für das Thema Hautpflege, ein ausrangiertes Fahrrad mit Körben gefüllt mit Sonnenschutzmitteln – fragen Sie Ihre Kollegen nach Schätzchen aus dem Keller oder schauen Sie auf dem Flohmarkt.

Rechtliches Im Apothekenschaufenster dürfen nur freiverkäufliche und apothekenpflichtige Arzneimittel und Medizinprodukte sowie apothekenübliche Waren beworben werden. Bei der Präsentation von Arzneimitteln muss zudem § 4 des Heilmittelwerbegesetzes beachtet werden. Auch im Schaufenster muss für den vorbeigehenden Betrachter der Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt und Apotheker“ deutlich lesbar angebracht sein. Die Verpflichtung der Preisangaben im Schaufenster besteht hingegen seit einigen Jahren nicht mehr.

Dennoch schätzen viele Verbraucher die Preisinformation. Falls Sie die Preise angeben möchten, ist weißer Tonkarton, der mit einem schwarzen Plakatschreiber beschriftet wird, gut geeignet. Auch die Verbraucherzentralen sprechen sich dafür aus, dass aus Transparenzgründen die Preise im Schaufenster ausgezeichnet werden sollten. Normalerweise denken wir bei einer kritischen Berichterstattung der Verbraucherschützer immer an die Beratungsleistung. Gelegentlich beurteilen sie aber auch die Apotheken-Schaufenster. Dabei haben sie vor einigen Jahren Schaufensterdekorationen zur Einschulung bemängelt, in denen Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel zur Steigerung von Konzentration und Leistung beworben wurden.

BEISPIELE FÜR VERBRAUCHSMATERIAL

+ Tonkarton
+ Tapeten- und Teppichreste
+ Stoffe verschiedene Qualitäten
+ Polstermaterialien
+ Krepppapier
+ Plakatsschreiber
+ Klebstoff
+ Klebebänder und -folien
+ Stecknadeln
+ Nägel
+ Nylonfäden
+ Schleifenbänder
+ Streudeko, Girlanden, Luftballons

Nach Meinung der Verbraucherschützer wird durch solche Werbemaßnahmen bereits im Kindesalter der Medikalisierung Vorschub geleistet, also einer unnötigen Überversorgung mit Arzneimitteln oder Nahrungsergänzungsmittel. Auch marktschreierische Präsentationen, die zu einem höheren Arzneimittelkonsum führen könnten - dazu gehören auch Schaufenster, die nur mit Sonderangeboten werben - werden immer mal wieder von den Verbraucherzentralen als Negativbeispiele erwähnt.

Die Autorin versichert, dass keine Interessenkonflikte im Sinne von finanziellen oder persönlichen Beziehungen zu Dritten bestehen, die von den Inhalten dieser Fortbildung positiv oder negativ betroffen sein könnten.

Dr. Constanze Schäfer, Apothekerin

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